Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Timmendorfer Strand am 5.10.2021

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Timmendorfer Strand am 05.10.2021

Wahlvorschlag Seniorenwahl (pdf)

Gemäß der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Timmendorfer Strand lädt der Bürgermeister der Gemeinde Timmendorfer Strand am Dienstag, 05.10.2021 in der Zeit von 9:30 bis 12:00 Uhr zur Versammlung zur Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Timmendorfer Strand im Haus des Kurgastes, Niendorf/Ostsee, Strandstraße 121a, ein.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das aktive Wahlrecht zur Gemeindevertretung der Gemeinde Timmendorfer Strand besitzt, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der GemeindeTimmendorfer Strand gemeldet ist und das 60. Lebensjahr vollendet hat. Wählbar ist, wer am Wahltag das passive Wahlrecht zur Gemeindevertretung der Gemeinde Timmendorfer Strand besitztseit mindestens sechs Monaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Timmendorfer Strand gemeldet ist und das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Gesucht werden Kandidatinnen und Kandidaten, die engagiert sind, Ideen haben und bereit sind, sich für die Belange aller Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Timmendorfer Strand einzusetzen.
Die Wahlzeit des Seniorenbeirates beträgt 3 Jahre. Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, bis zum 18.08.2021 Wahlvorschläge für den neu zu wählenden Seniorenbeirat schriftlich beim Bürgermeister der GemeindeTimmendorfer Strand, Fachdienst Bildung, Sport und Familienangelegenheiten, Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand, einzureichen.
Jedem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers beizufügen. Der Seniorenbeirat besteht aus zehn Mitgliedern. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden in einer Wahlversammlung in geheimer Wahl gewählt. Nicht wählbar sind die Mitglieder der Gemeindevertretung, die bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und des Kurbetriebes. Einer wahlberechtigten Person, die am Wahltag verhindert ist, werden auf Antrag die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und Hinweise zur Briefwahl) übersandt. Der Antrag ist von der wahlberechtigten Person persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bis spätestens Freitag, den 24.09.2021 bei der Gemeinde Timmendorfer Strand zu stellen.
Am Tag der Wahlversammlung sind die aktuell geltenden Hygiene-und Schutzmaßnahmen zu beachten.

Timmendorfer Strand, den 23.07.2021
Gemeinde Timmendorfer Strand
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Sven Partheil-Böhnke