{"id":1347,"date":"2017-12-18T22:08:39","date_gmt":"2017-12-18T21:08:39","guid":{"rendered":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/?page_id=1347"},"modified":"2025-10-22T17:49:36","modified_gmt":"2025-10-22T15:49:36","slug":"satzung-und-geschaeftsordnung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/satzung-und-geschaeftsordnung\/","title":{"rendered":"Satzung und Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Satzung f\u00fcr den Seniorenbeirat der Gemeinde Timmendorfer Strand<\/strong><\/h3>\n<p>Aufgrund der \u00a7\u00a7 4 Abs. 1 Satz 1 und 47 d der Gemeindeordnung f\u00fcr Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt ge\u00e4ndert durch das Gesetz vom 24.05.2024 (GVOBl. 2024, S. 404), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.10.2025 folgende Satzung f\u00fcr den Seniorenbeirat der Gemeinde Timmendorfer Strand erlassen:<br \/>\n<strong>\u00a7 1<\/strong><br \/>\n<strong>Rechtsstellung und Aufgaben<\/strong><br \/>\n(1) Der Seniorenbeirat soll die Belange der \u00e4lteren Einwohnerinnen und Einwohner (Seniorinnen und Senioren) wahrnehmen. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<br \/>\n(2) Der Seniorenbeirat informiert und ber\u00e4t die Gemeinde in allen die Seniorinnen und Senioren betreffenden Angelegenheiten. Er ist von den Organen der Gemeinde \u00fcber alle wichtigen Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren betreffen, zu unterrichten.<br \/>\n(3) Der Seniorenbeirat kann Antr\u00e4ge an die Gemeindevertretung und die Aussch\u00fcsse in Angelegenheiten stellen, die die von ihm vertretenen Seniorinnen und Senioren betreffen.<br \/>\n(4) Die oder der Vorsitzende oder einzelne Mitglieder des Seniorenbeirates k\u00f6nnen nach dessen Beschlussfassung an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Aussch\u00fcsse in Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren betreffen, teilnehmen, das Wort verlangen und Antr\u00e4ge stellen.<br \/>\n<strong>\u00a7 2<\/strong><br \/>\n<strong>Zusammensetzung<\/strong><br \/>\nDer Seniorenbeirat besteht aus acht Mitgliedern.<br \/>\n<strong>\u00a7 3<\/strong><br \/>\n<strong>Wahlberechtigung, W\u00e4hlbarkeit<\/strong><br \/>\n(1) Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag<br \/>\na) das aktive Wahlrecht zur Gemeindevertretung der Gemeinde Timmendorfer Strand besitzt,<br \/>\nb) seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Timmendorfer Strand gemeldet ist und<br \/>\nc) das 60. Lebensjahr vollendet hat.<br \/>\n(2) W\u00e4hlbar ist, wer am Wahltag<br \/>\na) das passive Wahlrecht zur Gemeindevertretung der Gemeinde<br \/>\nb) seit mindestens sechs Monaten mit Hauptsitz in der Gemeinde Timmendorfer Strand gemeldet ist und<br \/>\nc) das 60. Lebensjahr vollendet hat.<br \/>\n(3) Nicht w\u00e4hlbar sind die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und des Kurbetriebes.<br \/>\n<strong>\u00a7 4<\/strong><br \/>\n<strong>Wahlzeit<\/strong><br \/>\n(1) Die Wahlzeit des Seniorenbeirates betr\u00e4gt 3 Jahre. Sie beginnt mit der Konstituierung des Seniorenbeirates. Gleichzeitig endet die Wahlzeit des bisherigen Seniorenbeirates.<br \/>\n(2) Sp\u00e4testens einen Monat nach der Wahl tritt der Seniorenbeirat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Diese wird durch die B\u00fcrgermeisterin\/den B\u00fcrgermeister einberufen.<br \/>\n<strong>\u00a7 5<\/strong><br \/>\n<strong>Wahlvorschl\u00e4ge<\/strong><br \/>\n(1) Die wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren haben die M\u00f6glichkeit, Wahlvorschl\u00e4ge<br \/>\ninnerhalb einer bestimmten Frist bei der Gemeinde einzureichen. F\u00fcr jeden Wahlvorschlag ist eine schriftliche Zustimmungserkl\u00e4rung erforderlich. Zugelassen werden die Wahlvorschl\u00e4ge, mit denen eine w\u00e4hlbare Person vorgeschlagen worden ist, deren schriftliche Zustimmungserkl\u00e4rung vor Ablauf der Vorschlagsfrist bei der Gemeinde eingegangen ist. \u00dcber die Zulassung entscheidet die B\u00fcrgermeisterin oder der B\u00fcrgermeister.<br \/>\n(2) Die zugelassenen Wahlvorschl\u00e4ge werden in alphabetischer Reihenfolge auf einem Stimmzettel zusammengefasst.<br \/>\n(3) Die Gemeinde gibt den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern die Gelegenheit, sich in einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung vorzustellen<br \/>\n<strong>\u00a7 6<\/strong><br \/>\n<strong>Wahlverfahren<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden in einer Wahlversammlung in geheimer Wahl gew\u00e4hlt, zu der die B\u00fcrgermeisterin oder der B\u00fcrgermeister durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung einl\u00e4dt.<br \/>\n(2) Einer wahlberechtigten Person, die verhindert ist, am Wahltag zu w\u00e4hlen, werden auf An-trag die Briefunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag und Hinweise zur Briefwahl) \u00fcbersandt. Der Antrag ist von der wahlberechtigten Person pers\u00f6nlich oder durch eine bevollm\u00e4chtigte Person zu stellen.<br \/>\n(3) Die Wahlumschl\u00e4ge mit den Stimmzetteln m\u00fcssen vor Ablauf der f\u00fcr die Wahl bestimmten Zeit bei der Gemeinde eingegangen sein. Versp\u00e4tet eingehende Unterlagen nehmen nicht an der Stimmenausz\u00e4hlung teil.<br \/>\n(4) Jede oder jeder Wahlberechtigte hat bis zu acht Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann.<br \/>\n(5) F\u00fcr die Stimmausz\u00e4hlung bildet die B\u00fcrgermeisterin oder der B\u00fcrgermeister einen Wahl-vorstand. Dieser besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzerinnen und Beisitzern. Der Wahlvorstand darf nur t\u00e4tig sein, wenn er beschlussf\u00e4hig ist. Der Wahlvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretenden Vorsitzende anwesend sind. Der Wahlvorstand beschlie\u00dft mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.<br \/>\n(6) Die Stimmenausz\u00e4hlung ist \u00f6ffentlich. Sie beginnt nach Beendigung der Wahlhandlung.<br \/>\n3<br \/>\n(7) In den Seniorenbeirat sind diejenigen Bewerberinnen und Bewerber gew\u00e4hlt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von der oder dem Vorsitzenden zu ziehende Los.<br \/>\n(8) Der Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis fest. Die oder der Vorsitzende des Wahlvorstands gibt das Wahlergebnis m\u00fcndlich bekannt.<br \/>\n(9) Die gew\u00e4hlten Seniorinnen und Senioren erkl\u00e4ren gegen\u00fcber dem Wahlvorstand, ob sie die Wahl annehmen oder nicht.<br \/>\n<strong>\u00a7 7<\/strong><br \/>\n<strong>Ersatzmitglieder<\/strong><br \/>\n(1) Ein Mitglied scheidet aus dem Seniorenbeirat aus,<br \/>\na) wenn es durch eine der Gemeinde gegen\u00fcber abzugebende Erkl\u00e4rung auf die Mitgliedschaft verzichtet oder<br \/>\nb) die W\u00e4hlbarkeit zum Seniorenbeirat verliert.<br \/>\n(2) Scheidet ein Mitglied des Seniorenbeirates w\u00e4hrend der Wahlzeit aus, so wird der Sitz mit dem Ersatzmitglied besetzt, dass bei der letzten Wahl die n\u00e4chsth\u00f6here Stimmenzahl auf sich vereinigen konnte (Reserveliste). Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von der B\u00fcrgermeisterin oder dem B\u00fcrgermeister zu ziehende Los.<br \/>\nAbs. 1 gilt f\u00fcr die Ersatzmitglieder entsprechend.<br \/>\n(3) Ist kein Ersatzmitglied mehr vorhanden, so bleibt die Stelle unbesetzt. Verringert sich die Mitgliederzahl um mehr als die H\u00e4lfte, so gilt der Seniorenbeirat als aufgel\u00f6st. Neuwahlen haben dann unverz\u00fcglich stattzufinden.<br \/>\n<strong>\u00a7 8<\/strong><br \/>\n<strong>Einberufung, Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n(1) Der Seniorenbeirat wird sp\u00e4testens zum 30. Tag nach der Wahl von der oder dem bisherigen Vorsitzenden einberufen. Im \u00dcbrigen ist er durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden einzuberufen, so oft es die Gesch\u00e4ftslage erfordert.<br \/>\n(2) Der Seniorenbeirat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Gesch\u00e4ftsordnung, soweit die Gemeindeordnung und diese Satzung keine Regelung enthalten.<br \/>\n<strong>\u00a7 9<\/strong><br \/>\n<strong>Bekanntmachungen<\/strong><br \/>\nDie nach dieser Satzung erforderlichen Bekanntmachungen erfolgen durch Bereitstellung auf der Internetseite www.timmendorfer-strand.org sowie nachrichtlich durch:<br \/>\na) Bereitstellung auf der Internetseite www.seniorenbeirat-timmendorfer-strand.de<br \/>\nb) Ver\u00f6ffentlichung eines Hinweises im Wochenblatt &#8222;der reporter&#8220; und<br \/>\nc) durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.<br \/>\n<strong>\u00a7 10<\/strong><br \/>\n<strong>Inkrafttreten<\/strong><br \/>\nDie Satzung tritt am 01.11.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung f\u00fcr den Seniorenbeirat vom 08.11.2024 au\u00dfer Kraft.<br \/>\nDie vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.<br \/>\nTimmendorfer Strand, den 22.10.2025<br \/>\nGemeinde Timmendorfer Strand<br \/>\nDer B\u00fcrgermeister<br \/>\n(L.S.)<br \/>\ngez. Sven Partheil-B\u00f6hnke<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung f\u00fcr den Seniorenbeirat der Gemeinde Timmendorfer Strand Aufgrund der \u00a7\u00a7 4 Abs. 1 Satz 1 und 47 d der Gemeindeordnung f\u00fcr Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt &#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1347","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1347","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1347"}],"version-history":[{"count":8,"href":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1347\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2697,"href":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1347\/revisions\/2697"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/luebecker-bucht-lokal.de\/senioren-beirat\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1347"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}