Hier finden Sie die Grundsätze und Aufgaben des Seniorenbeirates.

Grundsätze

Der Seniorenbeirat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Er wird von den Organen der Gemeinde und der Amtsverwaltung in seinem Wirken gefördert und unterstützt, bei allen Senioren relevanten Angelegenheiten unterrichtet und in die Entscheidungsfindung einbezogen. Er selbst ist kein Organ der Gemeinde Timmendorfer Strand.

Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Beirates nimmt an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teil. In Angelegenheiten, die den Beirat betreffen, kann das Mitglied des Beirats das Wort verlangen und Anträge stellen.

Aufgaben

Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Anliegen der älteren Einwohner (Senioren*) in den verschiedensten Bereichen der Kommunalpolitik und des Zusammenlebens in Übereinstimmung mit dem § 47 d Gemeindeordnung.

Er informiert und berät Senioren in Angelegenheiten, die sie betreffen, fördert Angebote zur Mitwirkung, regt Initiativen zur Lebensgestaltung und Selbsthilfe an und ermöglicht die Beteiligung.

Er arbeitet mit öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Vereinen und Verbänden zusammen, erbittet und empfiehlt geeignete Angebote für Senioren, ermuntert diese zur Teilnahme.

Er nimmt an allen Angelegenheiten, die Senioren betreffen, beratend Stellung, gibt Empfehlungen ab, stellt Anträge an die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse.

Er erstellt einen Tätigkeitsbericht.

Er betreibt Öffentlichkeitsarbeit und kann Sprechstunden abhalten.

* Wir folgen der amtlichen Sprachregelung. Der Begriff Senioren umfasst Personen die das sechzigste Lebensjahr vollendet haben. Im Übrigen verwenden wir die in der deutschen Sprache herkömmliche generische Form und meinen daher stets Frauen und Männer.